Unsere Fahrzeuge
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Mercedes-Benz Verkauf
Taunus Sterne – Ihre Vorteile:
bis zu 36 Monate Fahrzeuggarantie1, 12 Monate Mobilitätsgarantie**, HU/AU jünger als drei Monate, Wartungsfreiheit für sechs Monate (bis 7500 km), zehn Tage Umtauschrecht2, Finanzierungs-, Leasing- und Versicherungsangebote, Probefahrt meist innerhalb von 24 Stunden möglich, Inzahlungnahme Ihres „Gebrauchten“. Besuchen Sie unsere Fahrzeug-Ausstellung in Nastätten, hier finden Sie viele attraktive Angebote.
Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Traum von einem Mercedes-Benz Modell.
Unsere Verkäufer
Thomas Unterriker
Verkauf Gebrauchtwagen
+49 6772 6000-218
t.unterriker@otto-singhof.de
1 Das 3. Jahr Garantie übernehmen wir, wenn alle Wartungen und Reparaturen während der Laufzeit exklusiv bei uns ausgeführt worden sind.
2 TaunusSterne Umtauschrecht. So gut, dass wir ihn gern zurücknehmen. Wir sind uns so sicher, dass unsere besten Gebrauchten Ihre Ansprüche erfüllen, dass wir Ihnen für 10 Tage (ab Lieferdatum) ein Umtauschrecht (Rückkauf und Neubestellung), sie es nicht tun. Daher können Sie das Kraftfahrzeug ohne Angabe von Gründen umtauschen. Bitte achten Sie dabei auf die Einhaltung folgender Punkte. Informieren Sie den Verkäufer innerhalb von 10 Kalendertagen ab Fahrzeugübernahme schriftlich über Ihren Umtauschwunsch (Eingangsdatum entscheidend), sobald Sie den Verkäufer über Ihren Umtauschwunsch in Kenntnis gesetzt haben können sie ein anderes mindestens gleichwertiges TaunusSterne Fahrzeug aus dem Bestand auswählen. Es ist wichtig das Sie das Fahrzeug innerhalb von Kalendertagen zu den gültigen Konditionen bestellen. Voraussetzung für einen Umtausch ist eine der Laufleistung angemessene Abnutzung und Schadensfreiheit des Fahrzeugs. Beim Umtausch des Fahrzeuges verrechnet der Verkäufer Ihnen den ursprünglichen Kaufpreis mit dem des neu bestellten Fahrzeugs. Zusätzlich werden folgende Punkte berechnet: 2 % des Kaufpreises des umzutauschenden Fahrzeuges (inkl. Umsatzsteuer), sofern das Kraftfahrzeug auf den Käufer zugelassen wurde. 0,67% des Kaufpreises des umzutauschenden Fahrzeugs (inkl. Umsatzsteuer) je angefangene 1000 Kilometer, dies gilt ab einer Laufleistung von mehr als 1000 Kilometer bis zur Rückgabe des Fahrzeugs. Gesetzliche Rechte, insbesondere Sachmängelansprüche oder Rechte, das Fahrzeug aus anderen Gründen zurückzugeben, werden durch dieses Umtauschrecht nicht eingeschränkt.